DSL Vertrag

DSL-Vertrag - worauf achten?Ein schriftlicher DSL Vertrag ist Voraussetzung, wenn Sie das Internet zuhause oder im mobilen Netz Ihres Anbieters nutzen möchten.  Dies gilt sowohl für Ihren Internetanschluss als auch für das Telefonieren im Festnetz. Im Vertrag werden alle Leistungen und Kosten festgelegt, die für die Internet-Nutzung bei Ihnen zuhause, unterwegs oder im Büro anfallen.

Zudem sind alle relevanten Informationen zu Fristen, etwa bei Laufzeit und Kündigung, enthalten. Im folgenden erfahren Sie mehr zu Vertragsinhalten der Anbieter, Schufa-Abfragen, Sonderkündigung, Widerruf und vieles mehr.

DSL-Verträge vor Abschluss unbedingt vergleichen

Bevor Sie einen Internet Vertrag abschließen, lohnt es sich die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter genau zu vergleichen. Auf DSL.de finden Sie DSL-Verträge mit und ohne Mindestlaufzeit, die Sie nach Ihren Bedürfnissen auswählen können. Wichtig: Achten Sie neben den AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) immer auf die folgenden Tarifdetails:

  • Kosten (monatlich + einmalige Anschlusskosten)
  • Telefongebühren (Festnetz + Mobilfunk)
  • Hardware (Inklusivleistungen, WLAN-Funktion)
  • Optionen wie Sicherheitspakete oder Installationsservice

Informationen zu Download- und Upload-Speed finden Sie in den Produktblättern für die einzelnen Vertragstypen.

Telekom Vertrag

Die Telekom bietet unterschiedliche Verträge namens Magenta, die im Paket unterschiedlichen Komfort bieten. Allen gemeinsam ist eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Geschwindigkeiten schwanken zwischen 16.000 und 250.000 kbit/s im Download und 2.400 und 40.000 kbit/s im Upload. Je komfortabler das Paket ist, umso größer werden die Auswahlmöglichkeiten bei der Hardware. Ein klassischer WLAN-Router ist jedoch als Grundausstattung immer erhältlich.

Vodafone Vertrag abschließen

Der Anbieter Vodafone bietet seinen Red Internet & Phone-Tarif/ GigaZuhause in breitgefächerter Palette an. Alle haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Geschwindigkeiten der Flatrates reichen von 16.000 bis 250.000 kbit/s im Download und 800 und 40.000 kbit/s im Upload. Im Bereich der Hardware gibt es unterschiedliche Modelle an Routern zur Auswahl. Zusatzoptionen sind ein Sicherheitspaket, Komfort-Anschluss und eine Telefon-Flatrate in alle deutschen Netze.

o2 Vertrag abschließen

Der Provider o2 bietet unterschiedliche Modelle rund um den Internet-Vertrag mit ohne Mindestlaufzeit an. Manche o2 Verträge können nach dem ersten Monat bereits wieder gekündigt werden. Die Schnelligkeit schwankt zwischen 10.000 und 250.000 kbit/s im Download beziehungsweise 5.000 und 40.000 kbit/s im Upload. Als Hardware stehen viele Modelle an WLAN-Routern zur Verfügung.

1&1 Vertrag

1&1 bietet unterschiedliche Tarifmodelle für Neukunden und Wechsler mit und ohne Mindestlaufzeit an. Allen gemeinsam ist eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Geschwindigkeiten laufen von 16.000 bis 250.000 kBit/s im Download und 1.000 bis 40.000 kBit/s im Upload. Die Hardware enthält ein WLAN-Router oder Modem. Zusatzoptionen sind in der Regel Telefon-Flatrates in alle deutschen Netze. Zum 1&1 Vertrag >>

Vertragsangebote mit Prämien

Um Neukunden und Wechsler anzulocken, ist ein DSL Vertrag heute oft mit Prämien verbunden. Die Anbieter haben unter anderem Cashback, Neukunden- und Wechselboni im Sortiment. Zudem gibt es Preisvorteile für junge Leute bis 27 Jahren oder auch die kostenlose Bereitstellung von Hardware für den jeweiligen Nutzer. Hier lohnt sich sorgfältige DSL-Preisvergleich im World Wide Web.

Internet-Vertrag trotz Schufa?

Ein Internet-Vertrag kann auch mit Bonitätsproblemen und somit trotz Schufa abgeschlossen werden. 1&1 und Vodafone haben zum Beispiel entsprechende Angebote. Allerdings macht es Sinn, bei negativer SCHUFA einen Vertrag abzuschließen, der keine Extraoptionen wie eine besonders leistungsstarke Hardware oder luxuriöse Geschwindigkeiten vorsieht.

Mindestvertragslauf und Kündigung

Die Mindestlaufzeit ist bei den Anbietern und ihren Paketen verschieden. Sie kann von einem bis 24 Monate reichen. Die Mindestlaufzeit hat sich neben Geschwindigkeit und Preis als wesentlicher Faktor der Kaufentscheidung erwiesen. Daher gehört der Vertrag ohne Mindestlaufzeit zum Standard-Repertoire vieler Anbieter. Soweit keine Online-Kündigung möglich ist, versenden Sie die DSL Kündigung bitte immer schriftlich. Die Kündigungsfristen schwanken zwischen einem und drei Monaten. Zu den Vertragslaufzeiten >>

Rechnung kommt monatlich

Eine DSL Rechnung wird Nutzern eines Internetanschlusses monatlich zugestellt, wahlweise auf dem Postweg oder in digitaler Form per E-Mail. Darin aufgelistet sind alle Kosten für den zurückliegenden Monat, die sich aus dem gebuchten DSL-Tarif sowie Zusatzleistungen zusammensetzen. Auch ein Einzelverbindungsnachweis oder eine einfache Zusammenfassung der durchgeführten Telefonate ist in der Regel fester Bestandteil einer Rechnung. Voraussetzung ist, dass der gewählte Internet-Tarif eine Festnetz-Flatrate enthält.

Sonderkündigungsrecht

Bei Umzug oder Tod des Anschlussinhabers gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt auch in Kraft, wenn ein Anbieter die Beiträge erhöht oder Geschwindigkeiten, die vertraglich zugesichert sind, auf Dauer nicht einhalten kann.

Widerrufsrecht beim DSL Vertrag

Oft wird der DSL Vertrag via Internet abgeschlossen. Hier gilt das Fernabsatzgesetz. Es besagt, dass Verträge ohne Angabe von Gründen in den ersten zwei Wochen nach Abschluss rückgängig gemacht werden können, wenn sie über das Internet geschlossen wurden.

Neue Vertragsregelungen laut Telekommunikationsgesetz

Seit dem 01. Dezember 2021 kommt das neue Telekommunikationsgesetz zur Anwendung. Dieses berücksichtigt u. a. die folgenden Regelungen:

  • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen sich DSL-Verträge nur noch automatisch von Monat zu Monat verlängern.
  • Der Internetanbieter muss die automatische Vertragsverlängerung kommunizieren.
  • Die Kündigungsfrist zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beträgt nur noch einen Monat.
  • Bei einer dauerhaft langsamen Internet-Verbindung ist eine Kostensenkung bzw. Sonderkündigung des Vertrages möglich.
  • Anbieter wie DSL.de sind verpflichtet einen Kündigungsbutton auf der Webseite zu ermöglichen, so dass Sie Ihren Internet-Vertrag dort kündigen können, wo Sie diesen abgeschlossen haben.
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