Glasfaser-Vertrag – Eine Orientierungshilfe

Glasfaser ist die Zukunft des schnellen Internets. Für Vielnutzer:innen, für Familien mit Kindern und Arbeitnehmer:innen im Home Office schafft diese Technik die Voraussetzung für ein reibungsloses digitales Berufs- und Freizeitleben. Aber welcher Glasfaser Vertrag ist für Sie der beste? Welche Flatrate genügt Ihren Nutzungsgewohnheiten? Dürfen Sie Ihren Vertrag frei wählen? Oder mittendrin zu einem anderen Anbieter wechseln? Wir möchten Ihnen eine Übersicht in die Tariflandschaft ermöglichen und die wichtigsten Fragen zum Glasfaser-Vertrag beantworten.


Welche Vorteile bringt ein Glasfaser-Vorvertrag?

Die Nachfragebündelung ist der erste Schritt im Glasfaserausbau. Unterschreiben genug Haushalte Vorverträge, lohnt sich für den Anbieter die Glasfaserverlegung. Im Gegenzug honoriert er den Vorvertrags-Abschluss, indem er diesen Haushalten die Anschlussgebühren erlässt. Vorverträge sparen definitiv Geld.

Achtung: Ein Vorvertrag ist noch kein Vertrag. Erst durch die Auftragsbestätigung des Anbieters kommt eine vertragliche Bindung zustande.

Was ist in einem Glasfaservertrag geregelt?

Inhalt des Vertrags ist Ihre Internet- und Telefonie-Flat. Zudem beinhaltet der Vertrag die Kosten für die Bereitstellung bei Neuanschluss und bei Tarifwechsel. Ferner sind auch die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist geregelt.

Glasfasertarife vergleichen: Darauf sollten Sie achten

Die meisten Verträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Also brauchen Sie ein wenig Augenmaß, um den richtigen Internet Vertrag zu wählen. Zum Beispiel in puncto Flatrate:

  • Rentner und Singles, die nur gelegentlich surfen = bis maximal 100 MBit/s Download
  • Familien mit internetaffinen Kindern und mit Arbeitsplätzen im Home Office = zwischen 100 und 400 MBit/s Download
  • Firmen = ab 500 bis 1.000 MBit/s Download

Achtung Kleingedrucktes: Sie sollten die Vertragsbedingungen für Glasfaser genau durchlesen. Oft sind zwei Preise abgebildet:

  • großgedruckt: der niedrige Monatsbeitrag im ersten halben Jahr
  • kleingedruckt: der wesentlich höhere Preis in den darauf folgenden anderthalb Jahren.

Verträge vergleichen: Drum prüfe, wer sich lange bindet

Über Vergleichsportale im Internet erhalten Sie einen schnellen Überblick der Tariflandschaft. Entscheidungskriterien sind nicht allein der Monatspreis und das Flatrate-Volumen. Weitere Fragen beim Vergleichen lauten:

  • Wie lange gilt die Monatsrate?
  • Gibt es versteckte Zusatzkosten wie Anschlussgebühren?
  • Wie lange läuft der Vertrag?
  • Ist es möglich, den Tarif zu wechseln und kostet das was?

Achtung: Vergessen Sie beim Tarife vergleichen nicht, die Verfügbarkeit zu prüfen. Es ist nur möglich, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wenn dieser Ihr heimisches Glasfasernetz nutzen darf.

Glasfaserverträge kündigen: Das sind Ihre Möglichkeiten

Für Neukunden gilt in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Danach haben sich solche Verträge früher um weitere 12 Monate verlängert, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgte. Hier stärkt das neue Telekommunikationsgesetz seit dem 1.12.2021 die Rechte der Kund:innen. Einen 24-Monats-Vertrag, der sich stillschweigend verlängert, dürfen Sie jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen. Und sollte Ihr Anbieter Vertragsinhalte ändern, dürfen Sie jederzeit fristlos kündigen.

Sonderkündigungsrecht bei Geschwindigkeitsunterschreitung

Ist Ihr Glasfaser-Internet deutlich langsamer als vertraglich vereinbart? Dann haben Sie das Recht, außerordentlich zu kündigen. Jedoch sind Sie verpflichtet, die Minderleistung nachzuweisen. Dazu stellt Ihnen die Bundesnetzagentur eine kostenlose Breitbandmessung zur Verfügung.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Bei Umzug an eine neue Anschrift, dürfen Sie Ihren Vertrag mit einmonatiger Frist kündigen. Das gleiche gilt, wenn dort die Übertragungsrate unter der vereinbarten Mindestgeschwindigkeit liegt.

Glasfaservertrag widerrufen: Das ist möglich!

Verbraucherschützer warnen vor Glasfaser-Verträgen, die an der Haustür abgeschlossen werden. Das gleiche gilt für telefonisch abgeschlossene Verträge und solche, die an Aktions- Promotion-Ständen zustande kommen. Der Gesetzgeber gibt Ihnen das Recht, diese Verträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Im gleichen Zeitrahmen dürfen Sie alle übers Internet abgeschlossenen Glasfaserverträge widerrufen.