Glasfaser-Speedtest: Vorteile und Bedingungen

Endlich Glasfaser im Haus! Der superschnellen Internet-Nutzung steht nichts mehr im Wege. Haben Sie dennoch den Eindruck, dass die Datenübertragungsrate schwankt? Ist Ihnen der Verdacht gekommen, weniger Leistung zu beziehen, als Sie vertraglich vereinbart haben? Oder wollen Sie einfach mal feststellen, wie groß die Leistungsfähigkeit der neuen Glasfaser-Technik ist? – Dann führen Sie einen Glafaser-Speedtest durch. Die Software dafür ist kostenlos und leicht zu handhaben. Wir erklären Ihnen, wie die Geschwindigkeitstestung funktioniert.

Die Speedtest-Messwerte

Drei Werte sind für die Geschwindigkeitsmessung relevant: Download, Upload und Ping.

  • Wie lange dauert das Herunterladen von Daten? = Download.
  • Wie lange dauert das Hochladen von Daten ins Netz? = Upload.
  • Wie viel Zeit vergeht zwischen Klick und Empfang des angeklickten Inhalts? = Ping.

Achten Sie sich beim Glasfaser Speedtest nicht nur auf gute Download-Ergebnisse. Denn ein leistungsstarker Upload ist zum Beispiel für die effektive Arbeit im Home Office relevant.

Wichtiger als der Speedtest-Anbieter: Die richtigen Testbedingungen

Der Vorteil des Glasfaser-Speedtests: Sie erhalten verlässliche Auskunft über Ihren tatsächlichen Datenfluss. Das liefert echtes Beweismaterial gegenüber dem Glasfaser-Anbieter, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht abrufbar sind. Achten Sie aber auf die Testbedingungen und den Testablauf. Es gibt technische Begleitumstände, die das Ergebnis verfälschen können. Auch gilt ein einmaliger Speedtest als nicht aussagekräftig. Im Folgenden gehen wir auf die korrekten Rahmenbedingungen ein. Ob Sie den Test über ookla (den Dienstleister, mit dem die Telekom kooperiert) oder eine andere Software absolvieren, ist dabei nicht ausschlaggebend.

Stimmt Ihr WLAN-Standard für Ihren Glasfaser-Anschluss?

Erste Voraussetzung für belastbare Ergebnisse: Sie brauchen einen Speedtest, der die hohen Datenraten von Glasfaser bewältigt. DSL-Speedtests sind dafür nicht ausgelegt. Anders die Prüfverfahren von ookla & Co. Mit diesen stellen Sie theoretisch selbst Anschlüsse über 1.000 MBit/s auf die Probe. Das können Speedtests vom Telekom Kooperationspartner ookla , Google, Vodafone, der EWE oder jedem anderen Anbieter. Bei allen sagt eine abweichende, niedrigere Übertragungsrate erst dann etwas aus, wenn die technischen Bedingungen stimmen:

  • Verwendung einer Gigabit-Netzwerkkarte
  • Verwendung von Endgeräten, die den WLAN ac-Standard (WIFI 5), besser noch WIFI 6 unterstützen

Virusprogramm aus, Fenster schließen und andere Testbedingungen

Sie erfüllen die beiden oben genannten Voraussetzungen, aber Ihr gebuchter Glasfaser-Tarif fällt trotzdem beim Speedtest durch? Das hat immer noch nichts zu bedeuten. Überprüfen Sie zusätzlich folgende Bedingungen:

  • Laufen im Hintergrund Security-Software-Pakete wie Virenscanner und Firewalls? Stellen Sie diese für den Speedtest ab
  • Greifen in Ihrem Haushalt externe Geräte auf das Internet zu? Unterbinden Sie die Nutzung während der Testzeit.
  • Ist das WLAN eingeschaltet? Dann schalten Sie es für beste Testbedingungen ab und verbinden Sie Ihren PC per LAN-Kabel mit dem Router.
  • Haben Sie in Ihrem Browser mehrere Fenster geöffnet? Schließen Sie diese und lassen Sie nur das Fenster des Speedtests geöffnet.

Testanleitung der Bundesnetzagentur

Auch ein unter korrekten Bedingungen durchgeführter Speedtest liefert je nach Tageszeit und Tag unterschiedliche Datenübertragungsmengen. Darum ist es wichtig, mehrere Tests durchzuführen. Die Bundesnetzagentur gibt eine genaue Anleitung, Doch unabhängig, ob Sie den Test mit ookla, mit der Testsoftware von Vodafone, der Telekom oder der EWE durchführen, ist es wichtig, dass Sie sich an diese Anleitung halten:

  • 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen
  • Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen, mit einem Zeitabstand von mindestens einem vollen Tag zwischen den Messungen
  • gleiche Verteilung der Messungen auf die Tage – also zehn pro Tag
  • zwischen den Einzelmessungen fünf Minuten Zeitabstand
  • zwischen fünfter und sechster Messung mindestens drei Stunden Zeitabstand

Das klingt ziemlich kompliziert und bürokratisch. Trotzdem schafft nur diese Messmethodik eine belastbare Grundlage für eine Sonderkündigung, wie Sie Ihnen seit dem 1.12.21 gesetzlich zusteht.