Welche Kabel Internet Speedtest Anbieter gibt es?
Die Liste der Anbieter von Speedtests wird kontinuierlich länger. Dabei entstehen auch einige Verflechtungen und Spezialisierungen. So nutzt die Telekom den Geschwindigkeitstest der Firma ookla und bittet um entsprechendes Einverständnis mit den Datenschutzbestimmungen. Vodafone bietet neben der Grundvariante eine Plus-Version ausschließlich für Vodafone-Kunden an. Am Markt etabliert haben sich die Speedtests von:
- Telekom
- Vodafone
- o2
- ookla
Welche Anschluss-Geschwindigkeit ist normal?
Ob Ihr Internet zu langsam ist, hängt natürlich von Ihrer von gewählten Tarif-Option ab. Also ob bei Ihnen „bis zu 50, 100, 250, 500 oder gar 1.000 Mbit/s“ im Vertrag stehen. Eine recht repräsentative Geschwindigkeitsmessung der Bundesnetzagentur hat ergeben, dass nur jeder dritte Anschluss tatsächlich über die Geschwindigkeit verfügt, die er auch vertraglich zugesichert bekommen hat. In jedem fünften Haushalt ist die Bandbreite mit knapp der Hälfte der versprochenen Geschwindigkeit definitiv zu langsam.
Als Faustregel gilt: Wenn Sie gute zwei Drittel der maximalen Raten erreichen, liegt Ihre Verbindung noch im grünen Bereich. Ab 80 Prozent der angegebenen Geschwindigkeit gilt Ihr Wert als sehr gut. Dies immer unter der Voraussetzung, dass der Kabel Internet Speedtest zu unterschiedlichen Tageszeiten und am besten sogar an verschiedenen Tagen durchgeführt wurde.
Was können Sie tun, wenn Ihr Anschluss zu langsam ist?
Kommt Ihr Kabel Internet Speedtest trotz korrekter Handhabung konsequent auf zu niedrige Ergebnisse, empfiehlt es sich, als erstes den Anbieter wie die Telekom oder Vodafone, zu kontaktieren. Der Anbieter führt aller Regel eigene Messungen durch und mit Ihnen zusammen nach möglichen Beeinträchtigungen suchen. Typische Gründe für langsames Kabel Internet sind beispielsweise ein veralteter Router oder ein schlechtes WLAN-Signal vor Ort. Ist Ihre Technik zuhause nicht schuld, können Sie dem Anbieter eine Frist von zwei Wochen setzen, das Problem zu beheben. Anschließend steht Ihnen eine prozentuale Minderung des Rechnungsbetrags zu.