1&1 kündigen

1&1 DSL kündigenSie möchten Ihren Handyvertrag oder DSL-Vertrag bei 1&1 kündigen wissen jedoch nicht genau, wie dies funktioniert? Wir möchten es Ihnen erklären. Bei 1&1 können Sie Ihre Kündigung nicht nur schriftlich, sondern sogar telefonisch einreichen. Damit dies funktioniert, ist jedoch eine sogenannte Online-Vormerkung Ihrer Kündigung erforderlich. Dies funktioniert wie folgt:

  1. Loggen Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Kundencenter unter www.1und1.de ein.
  2. Wählen Sie den Vertrag aus, den Sie kündigen möchten.
  3. Navigieren Sie nun zu „Kompletter Vertrag: Kündigung vormerken“.
  4. Wählen Sie den gewünschten Kündigungstermin aus und klicken Sie anschließend auf „Weiter“.
  5. Bestätigen Sie die Kündigung. Sie erhalten von 1&1 eine Bestätigung der Kündigungs-Vormerkung.

Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich noch nicht um eine vollständige Kündigung Ihres Vertrags. Damit diese gültig wird, ist noch ein Anruf bei der 1&1-Hotline erforderlich, der innerhalb der kommenden 14 Tage erfolgen muss. Erfolgt dieser Anruf nicht, verfällt die durchgeführte Vormerkung Ihrer Kündigung.

1&1 DSL auf dem Postweg kündigen

Alternativ können Sie Ihre 1&1 Kündigung natürlich auch auf dem Postweg einreichen. Die dazugehörige Adresse lautet:

1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

Muster & Vorlagen zur 1&1 DSL Kündigung

In Ihrem schriftlich eingereichten 1&1 Kündigungsschreiben sollten Sie die folgenden Informationen zwingend berücksichtigen:

  • Ihre Kundennummer sowie die dazugehörige Vertragsnummer
  • der vollständige Name des Vertragsinhabers sowie dessen Adresse
  • eine schriftliche Aufforderung zur Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ebenfalls empfehlenswert ist die Bitte einer schriftlichen Bestätigung Ihrer eingegangenen Kündigung. Hierzu können Sie die Formulierung „Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung zu.“ verwenden.

Fristen & Vertragslaufzeiten einhalten

Wenn Sie bei 1&1 kündigen möchten, sollten Sie unbedingt die Kündigungsfrist Ihres Tarifs beachten. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit – sowohl bei Verträgen mit, als auch ohne Mindestlaufzeit. Ein simples Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 01. Mai ausläuft, sollten Sie Ihre Kündigung spätestens Ende Januar einreichen.

Haben Sie Ihre 1&1 Kündigungsfrist verpasst, können Sie Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Der Gesetzgeber hat dies im neuen Telekommunikationsgesetz vom 01. Dezember 2021 so festgelegt.

1&1 DSL kündigen oder Tarif wechseln?

Sie brauchen Ihren DSL-Vertrag nicht zwingend kündigen, wenn Sie fortan einen günstigeren Tarif nutzen möchten. 1&1 ermöglicht seinen Kunden jederzeit mit nur wenigen Schritten in einen anderen DSL-Tarif zu wechseln und das direkt online im Kundencenter. Alternativ erweist sich auch ein Anruf bei der Hotline unter 0721/9609508 als hilfreich. Hier unterbreitet man Ihnen gerne ein attraktives Wechselangebot, das Ihren Wunschvorstellungen entspricht.

1&1 kündigen & Rufnummern mitnehmen

Wenn Sie bei 1&1 kündigen und Ihre bisherige Rufnummer behalten möchten, ist dies ganz einfach. Teilen Sie Ihrem neuen Anbieter einfach rechtzeitig mit, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer mitnehmen möchten. In der Regel ist dies durch das Ausfüllen eines speziellen Formulars möglich. Ihr neuer Anbieter kümmert sich anschließend um die Portierung Ihrer Rufnummer und die Durchführung Ihrer Kündigung bei 1&1. Die Servicegebühr beträgt 29,90 Euro.

Sonderkündigung bei Umzug oder Todesfall

Für den Fall, dass Sie umziehen, besteht kein Sonderkündigungsrecht für Ihr 1&1 DSL. Denn diesen können Sie regulär einfach an Ihren neuen Wohnort mitnehmen. Etwas anders sieht es hingegen aus, wenn der Anbieter an Ihrem neuen Wohnort nicht die von Ihnen beauftragten Leistungen erbringen kann. In einem solchen Fall greift das Sonderkündigungsrecht nämlich sehr wohl. Dies gilt insbesondere bei einem Umzug ins Ausland. Handytarife bleiben hiervon unberührt.

Auch für den Fall, dass der Vertragsinhaber verstorben ist, greift selbstverständlich das Sonderkündigungsrecht. Hier benötigt der Anbieter lediglich eine Kopie der Sterbeurkunde in Kombination mit den Vertragsdaten der verstorbenen Person.

Hinweise zum Widerruf

Ein Widerruf ist keine Kündigung. Ein Vertrag kommt folglich erst zustande, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Innerhalb dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit Ihren abgeschlossenen Vertrag schriftlich zu widerrufen. Dies gilt vor allem auch für DSL- und Handyverträge, die Sie über das Internet abschließen.