Telekom kündigen

Telekom Internet kündigenSie sind DSL- oder Mobilfunkkunde bei der Deutschen Telekom und möchten Ihren Vertrag kündigen? Dann möchten wir Sie im Folgenden über wichtige Hinweise und Tipps informieren, die Ihnen bei Ihrer ordnungsgemäßen Kündigung helfen. Wenn Sie Ihren DSL- und Handyvertrag bei der Telekom kündigen, können Sie dies bequem online tun. Rufen Sie hierfür einfach das Kündigungsformular unter der Adresse https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung auf und geben Sie hier Ihre persönlichen Kontaktdaten sowie Ihre Vertragsnummer ein.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen bei der Kündigung stets den Postweg zu nutzen, da es bei Kündigungen über das Internet, per Telefon oder via E-Mail-Nachricht keinerlei rechtliche Grundlage zur Akzeptanz gibt. Schicken Sie Ihre schriftliche Kündigung an die Telekom daher nach Möglichkeit per Einschreiben an die folgende Adresse:

Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn

Telekom DSL: Kündigungsfristen & Mindestvertragslaufzeiten

Beachten Sie bitte stets die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten, die in Ihrem Vertrag angegeben sind. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Mindestlaufzeit.

Ein simples Beispiel: Wenn Ihr DSL- oder Handyvertrag am 01. Dezember endet, sollten Sie diesen allerspätestens Ende Oktober kündigen. Andernfalls verlängert sich Ihr 24-Monats-Vertrag automatisch um 12 weitere Monate. Zumindest war das bis zum 01. Dezember 2021 der Fall. Nach der Neuregelung im Telekommunikationsgesetz haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, den Internetanbieter Telekom monatlich zu kündigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mindestvertragslaufzeit Ihres Internet-Vertrages bereits überschritten ist.

 

Beachten Sie darüber hinaus, dass bei einer Kündigung per Brief nicht das Absendedatum, sondern das Eingangsdatum berücksichtigt wird.

Vorlage & Muster zum Telekom Kündigungsschreiben

Wenn Sie sich für eine schriftliche Kündigung entscheiden, sollten folgende Punkte in Ihrer Kündigung enthalten sein:

  • Ihr vollständiger Name, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Festnetznummer bzw. Ihre DSL-Vertragsnummer
  • eine schriftliche Mitteilung, in der Sie darum bitten, dass Ihr Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wird.

Verlangen Sie darüber hinaus eine schriftliche Kündigungsbestätigung. So können Sie sich sicher sein, dass Schreiben auch eingegangen ist.

Hinweise zu Rufnummernmitnahme

Sie möchten Ihre bisherige Telekom Rufnummer behalten? Dann sollten Sie Ihren DSL-Vertrag keinesfalls selbst kündigen, sondern diesen Schritt Ihrem neuen Anbieter überlassen. Geben Sie einfach bei der Bestellung eines Neuvertrages Ihre bisherige Rufnummer an. Ihr neuer Anbieter kümmert sich anschließend sowohl um die Rufnummernmitnahme, als auch um die eigentliche Kündigung. Beachten Sie zudem, dass die Telekom für die Mitnahme einer Rufnummer zusätzliche Kosten berechnet: So fallen für die erste mitgenommene Rufnummer Kosten von bis zu 8,10 Euro und für jede weitere Rufnummer 42 Cent an.

Telekom kündigen & Hardware zurückgeben

Wenn Sie für die Dauer Ihres DSL-Vertrags Hardware bei der Telekom gemietet haben, so sollten Sie diese nach der Kündigung auch wieder an den Anbieter zurücksenden. Nutzen Sie hierfür einfach das eigens für solche Fälle eingerichtete Online-Portal unter dem Link https://retoure.telekom-dienste.de/miete/. Geliehene Geräte wie z. B. Speedport Router sind Eigentum des Anbieters, sofern Sie diese nicht gekauft haben. Wenn Sie die Hardware nicht bzw. verspätet zurückschicken, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten, die sich mit dem Kaufpreis der Geräte decken können.

Telekom DSL kündigen oder in einen anderen Tarif wechseln?

Wenn Sie mit Ihrem momentanen Tarif nicht zufrieden sind, brauchen Sie diesen nicht direkt kündigen. Sie können alternativ auch einfach in einen anderen Tarif wechseln. Ein solcher Wechsel ist sowohl online über das Kundencenter, als auch telefonisch über die Hotline unter 0800 33 01000 möglich. Gegebenenfalls erhalten Sie nach Aussprache Ihrer Kündigung ein neues Angebot.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug und Todesfall

Die Telekom gewährt Ihnen in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem können Sie u. a. Gebrauch machen, wenn Sie ins Ausland umziehen oder der Vertragsinhaber verstorben ist. Als Nachweis benötigt der Anbieter entweder die Meldebescheinigung des neuen Wohnorts oder eine Kopie der Sterbeurkunde. Bei einem einfachen DSL-Umzug innerhalb Deutschlands besteht hingegen kein Sonderkündigungsrecht, da die Telekom die bisher erbrachten Leistungen in den allermeisten Fällen auch an Ihrem neuen Wohnort erbringen kann.

Hinweise zum Widerrufsrecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Online-Verträge liegt bei 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihren neuen Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenn Sie also innerhalb von 14 Tagen bei einem anderen Anbieter ein günstigeres Angebot finden, so können Sie rein rechtlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.