Freie Routerwahl

In Deutschland besteht freie Routerwahl. Das heißt, dass Sie bei Abschluss eines neuen Kabel- oder DSL-Vertrages keinen Router mieten müssen. Das Gesetz berücksichtigt sämtliche Internetanbieter und Tarife. Zudem darf bei Online-Bestellung auch nicht der Anschein entstehen, dass Sie zwingend ein Modem oder einen Router vom jeweiligen Anbieter benötigen. Sie können und dürfen Ihren eigenen Router verwenden. Die Provider 1&1, o2, Telekom, Vodafone und Co. sind dazu verpflichtet, Ihnen die notwendigen Zugangsdaten (Kennung & Schlüssel) ohne Aufforderung und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Das Routergesetz

Das Gesetz zur freien Routerwahl (auch Routergesetz genannt) ist seit dem 01. August 2016 aktiv und schützt Sie vor zusätzlichen Kosten bei Routerkauf oder –miete. Soll heißen, wenn Sie bereits einen eigenen Router haben, brauchen wir keinen weiteren Router vom Anbieter nutzen. Es sei denn, Ihr Empfangsgerät ist nicht mit den Anforderungen Ihres Internetproviders kompatibel. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Ihr heimischer WLAN-Router veraltet ist oder bestimmte Funktionen wie WLAN oder LTE-Empfang nicht erfüllt.

Router-Angebote vergleichen

Die Internetprovider haben die Möglichkeit Ihnen bei Abschluss bestimmter DSL- und LTE-Tarife entsprechende Router und Modems zum Kauf oder zur Miete anzubieten. Betrachten Sie dieses Angebot bitte als Service, da Sie Ihren Router auch im freien Handel kaufen können. Vergleichen Sie einfach die entstehenden Kosten und sparen Sie, wo Sie können.

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