DSL.de » FAQ » Internetvertrag wechseln ohne Ausfall – geht das?

Internetvertrag wechseln ohne Ausfall – geht das?

Status: Heute Standard - Seit der TKG-Novelle (01.12.2021) ist der Schutz beim Anbieterwechsel gesetzlich gestärkt: maximal ein Arbeitstag Unterbrechung, klare Pflichten und Entschädigungen.

Ein Wechsel kann so geplant werden, dass Sie höchstens kurz offline sind – länger als ein Arbeitstag darf es beim Anbieterwechsel nicht dauern.

Am zuverlässigsten klappt es, wenn der neue Anbieter die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt – dann sprechen die Provider direkt miteinander.

Wenn die Umschaltung hängt, muss der alte Anbieter Sie wieder online bringen, bis es klappt – und es gibt Regeln zu Entschädigung und Kosten.

Niemand hat Lust, beim Internetwechsel plötzlich im „Steinzeit-Modus“ zu landen: kein Streaming, kein Homeoffice, kein WhatsApp – und der Router guckt Sie an wie ein beleidigter Toaster. Die gute Nachricht: Ein Internetvertrag lässt sich heute in der Regel so wechseln, dass es keinen längeren Ausfall gibt – und das ist sogar gesetzlich abgesichert. Hier erfahren Sie, wie das in der Praxis funktioniert, wie lange eine Unterbrechung maximal sein darf, was Sie vorab richtig machen müssen (Spoiler: Daten, Daten, Daten!) und was passiert, wenn die Umschaltung trotzdem klemmt – inklusive Entschädigung.

Vor- & Nachteile

  • Rechtlich abgesichert: Beim Anbieterwechsel darf der Anschluss höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein.
  • Nahtloser Ablauf möglich, wenn der neue Anbieter die Kündigung und Koordination übernimmt.
  • Falls die Umschaltung scheitert, muss der alte Anbieter die Versorgung wiederherstellen, bis der Wechsel klappt.
  • Schutz bei Kosten: Der neue Anbieter berechnet erst ab Aktivierung; beim alten Anbieter gelten Sonderregeln zur Grundgebühr.
  • Anspruch auf Entschädigung, wenn die Unterbrechung länger dauert oder die Rufnummernmitnahme nicht rechtzeitig klappt.
  • Trotz Regeln kann es am Umschalttag zu einer kurzen Unterbrechung kommen.
  • Fehler bei Name/Adresse oder bei Rufnummerangaben können den Wechsel verzögern.
  • Wenn Sie selbst das Scheitern verursachen (z. B. nicht zum Technikertermin da), greifen Schutz und Entschädigung nicht.
  • Wer ganz sicher gehen will, zahlt ggf. eine Zeit lang doppelt, wenn er den alten Vertrag erst kündigt, nachdem der neue Anschluss stabil läuft.

Wie Internetvertrag wechseln funktioniert

Konzept

Hinter den Kulissen läuft ein Anbieterwechsel wie eine Staffelstab-Übergabe: Der neue Anbieter organisiert die Übergabe, der alte Anbieter muss den Stab so lange festhalten, bis der neue ihn wirklich sicher in der Hand hat. Genau dafür gibt es seit dem 1. Dezember 2021 stärkere Regeln im Telekommunikationsgesetz. Kernpunkt: Bei einer Umschaltung darf die Versorgung höchstens einen Arbeitstag unterbrochen werden. Am Tag der Umschaltung selbst kann es also kurz ruckeln – aber wenn am nächsten Arbeitstag immer noch „offline“ angesagt ist, muss sich etwas bewegen: Dann muss der alte Anbieter die Verbindung wiederherstellen, bis der Wechsel technisch sauber durch ist. Parallel gilt: Der neue Anbieter darf erst Geld verlangen, wenn der neue Anschluss tatsächlich aktiv ist.

Beispiel-Szenario

Beispiel aus dem Alltag: Sie haben einen alten DSL- oder Kabelvertrag und bestellen bei einem neuen Anbieter einen Anschluss. Wenn Sie beim Bestellen ankreuzen (oder ausdrücklich beauftragen), dass der neue Anbieter die Kündigung übernimmt, wird ein Umschalttermin koordiniert. Am Umschalttag kann es sein, dass für eine Weile keine Verbindung da ist – das ist wie eine Baustelle, bei der kurz die Straße gesperrt wird, damit danach der Verkehr besser fließt. Und wenn es schiefgeht? Angenommen, der Umschalttermin ist Montag und am Dienstag ist immer noch Funkstille. Dann melden Sie sich beim neuen Anbieter. Der muss mit dem alten Anbieter klären, dass dieser Sie wieder versorgt. Läuft es dennoch nicht innerhalb der erlaubten Zeit, können Sie das zusätzlich der Bundesnetzagentur melden (Brief, E-Mail oder Onlineformular) und sollten Ihre Ausfälle und Kontakte dokumentieren – das ist Ihre „Quittung“, falls Entschädigungen fällig werden.

Merke

Maximal ein Arbeitstag offline

Beim Anbieterwechsel darf die Unterbrechung höchstens einen Arbeitstag dauern. Umschalttag okay – aber danach muss wieder Internet da sein.

Neuer Anbieter = Dirigent

Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Kündigung. Dann koordiniert er den Wechsel direkt mit dem alten Anbieter – das ist die beste Basis für eine nahtlose Umschaltung.

Belege sammeln wie beim Garantiefall

Zeitpunkt des Ausfalls und die Kommunikation notieren. Das hilft, wenn Sie Entschädigungen oder Kostenregelungen durchsetzen müssen.

Anwendungen

Umzug oder Haushaltswechsel: Wenn der Vertrag/Anbieter wechselt, ist eine Ausfall-minimierte Umschaltung besonders wichtig, damit der Haushalt schnell wieder online ist.
Wechsel wegen besserer Konditionen oder Leistung: Wer den Anbieter wechselt, möchte meist schnell profitieren – ohne dass Homeoffice und Streaming tagelang ausfallen.
Rufnummernmitnahme im Festnetz: Wenn Sie Ihre Telefonnummer behalten möchten, hängt viel an korrekten Angaben und dem abgestimmten Umschalttag.

Tipps

  • Sie bleiben handlungsfähig: maximal ein Arbeitstag ohne Anschluss beim Wechsel – statt „eine Woche ohne Internet“ wie früher befürchtet.
  • Sie haben einen Plan B: Wenn die Überleitung scheitert, muss der alte Anbieter wieder liefern, bis es klappt.
  • Sie zahlen nicht einfach „ins Leere“: Der neue Anbieter berechnet erst ab erfolgreicher Aktivierung; beim alten Anbieter gilt eine reduzierte Grundkosten-Regelung in der Übergangsphase.
  • Sie können Ansprüche geltend machen: Entschädigung ab dem zweiten Arbeitstag bei Versorgungsunterbrechung; auch bei verspäteter Rufnummernportierung.
  • Sie reduzieren Stress, wenn Sie den Wechsel frühzeitig einleiten und Daten korrekt angeben – dann wird’s eher ein sauberer Staffellauf als ein Stolpermarathon.

Geschichte und Entwicklung

01.12.2021
Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
Maximaldauer der Unterbrechung
Verbraucherrechte beim Anbieterwechsel werden gestärkt, u. a. mit klaren Vorgaben zu Ausfallzeiten und Pflichten der Anbieter.
Beim Wechsel darf der Anschluss höchstens einen Arbeitstag unterbrochen werden.
seit 01.12.2021 (Regelungsrahmen)
Pflicht zur Wiederherstellung durch Altanbieter bei Scheitern
Versorgungssicherheit
Wenn die Überleitung nicht rechtzeitig klappt, muss der alte Anbieter die Versorgung wiederherstellen, bis der Wechsel funktioniert.
Altanbieter bleibt in der Pflicht, solange keine erfolgreiche Umschaltung erfolgt.
seit 01.12.2021 (Regelungsrahmen)
Entschädigungs- und Kostenregeln bei Störungen/Verzögerungen
Finanzieller Schutz
Bei längerer Unterbrechung und bei verspäteter Rufnummernmitnahme gibt es Entschädigungsansprüche; außerdem klare Regeln, ab wann welcher Anbieter abrechnen darf.
Entschädigung ab dem zweiten Arbeitstag; bei Rufnummernportierung mindestens 10 Euro pro Verzögerungstag; neuer Anbieter berechnet erst ab Aktivierung, beim alten Anbieter gilt eine reduzierte Grundkostenregelung in der Übergangsphase.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf mein Internet beim Wechsel wirklich ausfallen?
Höchstens einen Arbeitstag. Am Umschalttag kann es kurz unterbrochen sein, aber spätestens am nächsten Arbeitstag muss wieder eine funktionierende Verbindung bestehen – vom neuen oder vom alten Anbieter.
Was ist der wichtigste Schritt, damit es möglichst ohne Ausfall klappt?
Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Kündigung beim alten Anbieter. Dann koordinieren die Anbieter den Wechsel direkt miteinander und können eine nahtlose Umschaltung planen.
Was mache ich, wenn ich nach dem Umschalttag noch kein Internet habe?
Kontaktieren Sie zuerst den neuen Anbieter. Er muss mit dem alten Anbieter klären, dass dieser die Versorgung wiederherstellt. Zusätzlich können Sie den Fall der Bundesnetzagentur melden und sollten Zeiten/Kommunikation dokumentieren, um ggf. Entschädigungen nachzuweisen.
Wann bekomme ich eine Entschädigung – und wie viel?
Bei einer Versorgungsunterbrechung gibt es ab dem zweiten Arbeitstag eine Entschädigung: pro weiterem Tag 10 Euro oder 20 Prozent des monatlich vereinbarten Entgelts (je nachdem, was höher ist). Wenn die Rufnummernmitnahme nicht am vereinbarten Tag klappt, gibt es für jeden Verzögerungstag mindestens 10 Euro.

Ein Internetanbieterwechsel ohne längeren Ausfall ist heute realistisch – und rechtlich gut abgesichert. Entscheidend ist, dass Sie den neuen Anbieter die Kündigung übernehmen lassen, Ihre Daten exakt angeben und rechtzeitig starten. Und falls die Umschaltung doch stolpert: Der alte Anbieter muss wieder versorgen, der neue darf erst ab Aktivierung berechnen – plus Entschädigungsmöglichkeiten, wenn die Unterbrechung länger dauert. Unterm Strich: Wechseln muss kein Nervenkitzel sein – eher ein geplanter Staffellauf mit Sicherheitsnetz.

Mehr aus dem Internet FAQ - "einfach mehr wissen"

Wer schreibt hier?

Patrick ist bei PREISVERGLEICH.de und dsl.de ein erfahrener Experte im Bereich SEO, der sich auf Content, Analyse und Technik spezialisiert hat und den Internetbereich verbessert.

A7308803_DxO