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Was tun, wenn der Anbieter nicht liefert, was versprochen wurde?

Status: Heute Standard - Leistungsabweichungen, Störungen und Streit um „versprochene“ Bandbreiten sind im Alltag von Internetverträgen häufig – und dafür gibt es klare Regeln aus TKG und BGB sowie etablierte Eskalationswege.

Leistung prüfen und über längere Zeit sauber dokumentieren (z. B. Messwerte, Screenshots).

Den Mangel unverzüglich schriftlich melden und Abhilfe verlangen – mit Frist.

Bleibt die Leistung deutlich hinter dem Vertrag zurück, kommen Minderung oder (außerordentliche) Kündigung in Betracht.

Sie buchen „schnelles Internet“ – und zu Hause fühlt es sich eher an wie ein Lieferdienst, der ständig „in 5 Minuten da“ sagt. Wenn Ihr Anbieter nicht liefert, was im Vertrag steht (z. B. bei Geschwindigkeit, Stabilität oder Bereitstellung), müssen Sie das nicht einfach schlucken. Hier lernen Sie verständlich, welche Rechte Sie nach TKG/BGB grundsätzlich haben, wo die Grenzen der Versprechen liegen – und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, damit aus Bauchgefühl belastbare Argumente werden.

Vor- & Nachteile

  • Sie können bei nicht erbrachter Leistung eine Minderung (Reduktion des monatlichen Beitrags) verlangen, wenn die tatsächliche Leistung unter der vertraglich zugesagten liegt.
  • Bei erheblicher Abweichung ist eine Kündigung möglich – unter Umständen außerordentlich (fristlos) nach den Regeln des BGB.
  • Mit guter Dokumentation und schriftlicher Mängelmitteilung verbessern Sie Ihre Position deutlich.
  • Es gibt Eskalationsstellen (z. B. Bundesnetzagentur, Verbraucherschutz), falls der Anbieter nicht reagiert.
  • Die Hauptpflicht des Access-Providers ist der Netzzugang über seine eigenen Zugangseinrichtungen – er haftet nicht „für das Internet an sich“, sondern für seinen Zugang.
  • Geschwindigkeitsversprechen haben Grenzen: Physische Gegebenheiten der Netzinfrastruktur können technisch machbare Werte begrenzen; das sollte im Vertrag transparent gemacht sein.
  • Haftung kann eingeschränkt sein (z. B. leichte Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichten; Probleme bei Dritten können je nach Fall entlasten).
  • Schadensersatz ist möglich, aber oft nachweispflichtig: Ohne belegbaren Schaden und Kausalität wird’s schwierig.

Wie die Auslieferung funktioniert

Konzept

Rechtlich geht es um eine simple Frage: Erbringt der Anbieter seine vertragliche Hauptleistung – also den bereitgestellten und dauerhaft bereithaltenen Netzzugang – in der zugesagten Qualität? Wenn nicht, greifen Ihre Rechte aus dem Vertragsrecht (BGB) und den Regeln des Telekommunikationsrechts (TKG). Wichtig ist dabei: Der Provider schuldet den Zugang über seine eigenen Einrichtungen und muss sich bemühen, den Zugang zu gewähren. Er ist aber nicht „Wächter des gesamten Internets“ und haftet nicht für alles, was irgendwo im Netz passiert. Das zweite große Thema sind Leistungsversprechen – vor allem die Übertragungsgeschwindigkeit. Anbieter nennen typischerweise Werte zur Einrichtung, zum Unterhalt der Leitungen/Verbindungseinrichtungen und zur Bandbreite. Gleichzeitig hängen reale Geschwindigkeiten von der physischen Netzinfrastruktur ab. Entscheidend ist daher, was genau im Vertrag steht und welche Einschränkungen (z. B. technische Grenzen) dort klar ausgewiesen sind. Genau deshalb sind Messungen und schriftliche Kommunikation später Ihr „Quittungsblock“.

Beispiel-Szenario

Stellen Sie sich vor: Im Vertrag ist eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit genannt, aber Ihr Anschluss liefert dauerhaft deutlich weniger. Jetzt hilft keine Diskussion nach Gefühl („fühlt sich langsam an“), sondern ein kleines Mess-Tagebuch: Sie führen über einen längeren Zeitraum Geschwindigkeitstests durch, sichern die Ergebnisse (Screenshots/Reports) und notieren, seit wann das Problem besteht. So wird aus „Lahm-WLAN“ ein konkreter Leistungsnachweis – unabhängig davon, wie gut der Anbieter am Telefon klingt. Mit diesen Nachweisen melden Sie den Mangel unverzüglich und schriftlich (E-Mail oder Brief, Hauptsache nachweisbar). Sie nennen: die versprochene Leistung, die gemessene tatsächliche Leistung, den Zeitraum und die Bitte um Abhilfe. Dann setzen Sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (in den Notizen: mindestens 2–4 Wochen). Passiert nichts oder bleibt die Abweichung erheblich, können Sie je nach Situation die monatliche Zahlung mindern oder den Vertrag kündigen; bei nachweisbaren Schäden kommt auch Schadensersatz in Betracht. Und wenn der Anbieter mauert: interne Beschwerde, Bundesnetzagentur, Verbraucherschutz – das sind die „nächsten Stufen der Rolltreppe“.

Merke

Ohne Belege ist es nur Ärger – mit Belegen wird es ein Fall.

Messen, speichern, datieren: Versprochene Werte + tatsächliche Werte über längere Zeit sind Ihre Basis für Minderung/Kündigung.

Erst melden, dann fordern.

Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen und Abhilfe verlangen – sonst fehlt Ihnen oft der saubere Anlaufpunkt im Prozess.

Frist ist der Wecker, der den Vorgang in Bewegung setzt.

Mit einer klaren Frist zur Nacherfüllung (z. B. 2–4 Wochen) schaffen Sie eine messbare Voraussetzung für weitere Schritte.

Anwendungen

Bandbreite dauerhaft niedriger als vereinbart: Sie zahlen für eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit, bekommen aber über längere Zeit deutlich weniger.
Probleme bei der Bereitstellung/Ersteinrichtung: Der Anschluss wird nicht wie vereinbart hergestellt oder bleibt nach Schaltung instabil.
Wiederkehrende Störungen ohne nachhaltige Behebung: Es wird immer wieder „geflickt“, aber weder Ursache noch Qualität verbessern sich.

Tipps

  • Sie zahlen nicht dauerhaft einen Preis für eine Leistung, die so nicht ankommt (Minderung als Druckmittel).
  • Sie kommen aus einer festgefahrenen Situation heraus, wenn die Abweichung erheblich ist (außerordentliche Kündigung möglich).
  • Sie reduzieren das Risiko, dass Beschwerden im Support-Nirvana verschwinden (schriftlich + Fristsetzung).
  • Sie erhöhen die Chance auf schnelle technische Abhilfe, weil Sie strukturiert und nachweisbar eskalieren können.

Geschichte und Entwicklung

(ohne konkrete Jahresangaben in den Notizen)
Regelungsrahmen durch TKG und BGB als Grundlage
Rechtsrahmen
Die Rechte bei Leistungsabweichungen bei Internetzugängen werden über Telekommunikationsrecht (TKG) und allgemeines Vertragsrecht (BGB) abgeleitet.
TKG/BGB definieren Pflichten des Providers (Netzzugang bereitstellen) und Rechtsfolgen (z. B. Minderung/Kündigung nach BGB-Regeln).
(laufende Praxis)
Fokus auf Nachweis und Prozess: Dokumentation → Mängelmitteilung → Frist → Rechtsfolgen
Durchsetzung
In der praktischen Durchsetzung hat sich ein klarer Ablauf etabliert: erst messen und dokumentieren, dann schriftlich rügen, Frist setzen und danach mindern/kündigen/Schadensersatz prüfen.
Dieser Ablauf sorgt für Nachvollziehbarkeit und macht Streitfälle handhabbar – auch bei Eskalation zu Behörden/Verbraucherschutz.
(laufende Praxis)
Klarere Sicht auf Grenzen von Leistungsversprechen
Leistungsversprechen
Leistungswerte wie Übertragungsgeschwindigkeit sind an physische Infrastrukturgrenzen gebunden; relevant ist, ob Einschränkungen transparent im Vertrag ausgewiesen sind.
Anbieter können nicht für technisch unmögliche Werte haften, müssen Einschränkungen aber deutlich machen.

Häufig gestellte Fragen

Muss mein Anbieter „das Internet“ garantieren?
Nein. Laut Notizen liegt die Hauptleistungspflicht in der Bereitstellung und dauerhaften Bereithaltung des Netzzugangs über die eigenen Zugangseinrichtungen. Für die „Verfügbarkeit des Internets an sich“ haftet der Provider nicht.
Reicht ein einzelner Speedtest als Beweis?
Besser nicht. In den Notizen wird empfohlen, Messwerte über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren und Berichte/Screenshots zu sichern. Das ist wesentlich überzeugender als ein einzelner Wert.
Wie gehe ich formal richtig vor, bevor ich mindere oder kündige?
Mangel unverzüglich schriftlich melden, die Abweichung konkret benennen und Abhilfe verlangen. Danach eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen (in den Notizen: mindestens 2–4 Wochen).
Kann ich einfach nicht zahlen, wenn die Leistung schlecht ist?
Vorsicht: Bei Zahlungsverzug darf der Provider unter bestimmten Bedingungen sperren. Klären Sie offene Beträge möglichst schnell und gehen Sie stattdessen strukturiert über Mängelmitteilung, Fristsetzung und ggf. Minderung vor.

Wenn Ihr Anbieter nicht liefert, was versprochen wurde, sind Sie nicht machtlos – aber Sie brauchen Struktur statt Wut. Prüfen und dokumentieren Sie die Leistung, melden Sie den Mangel schriftlich und setzen Sie eine klare Frist. Bleibt die Abweichung erheblich, sind Minderung oder (außerordentliche) Kündigung mögliche Werkzeuge; bei nachweisbaren Schäden kommt auch Schadensersatz in Betracht. Und wenn der Anbieter auf stur schaltet, helfen Eskalationswege wie interne Beschwerde, Bundesnetzagentur oder Verbraucherschutz. So wird aus „gefühlt schlecht“ ein belastbarer Anspruch.

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Patrick ist bei PREISVERGLEICH.de und dsl.de ein erfahrener Experte im Bereich SEO, der sich auf Content, Analyse und Technik spezialisiert hat und den Internetbereich verbessert.

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