DSL Vertragslaufzeit

DSL-Vertragslaufzeiten im ÜberblickDie DSL Vertragslaufzeit bezeichnet die Dauer, für die Sie sich an einen Provider binden. Gängig sind 12 oder 24 Monate. Zu unterscheiden sind die Mindestlaufzeit sowie die Vertragslaufzeit bei einer Verlängerung. Die Mindestlaufzeit bezeichnet den Zeitraum, für den Sie sich wenigstens an ein Unternehmen wie die Telekom, Vodafone, o2 oder 1&1 binden.

Davon abweichen kann die Laufzeit bei einer DSL Vertragsverlängerung. Beispielsweise läuft ein Vertrag mindestens für 24 Monate und verlängert sich dann automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht gekündigt wird. Die Mindestlaufzeit wird bereits auf der ersten Vertragsseite angegeben. Die Laufzeit für eine Vertragsverlängerung finden Sie gewöhnlich auf Seite 2 oder 3 unter dem gleichnamigen Stichwort „Vertragsverlängerung“. Bis zum 01. Dezember 2021 war eine Verlängerung von 12 Monaten üblich, heute ist es per Gesetz nur noch ein Monat (Stand: Dezember 2022).

DSL mit Vertragslaufzeiten von 24 Monaten

Am weitesten verbreitet sind DSL Verträge mit Laufzeiten von 24 Monaten. Dies bedeutet, dass Sie sich mindestens für zwei Jahre an den jeweiligen Provider binden und sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn Sie ihn nicht rechtzeitig kündigen. Die Kündigungsfristen können dabei stark abweichen. Gängig sind vier bis zu zwölf Wochen. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihr Internet Vertrag rechtzeitig kündigt wird, sollten Sie spätestens drei Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit ein Kündigungsschreiben aufsetzen.

Die großen deutschen Internetprovider bieten zusätzlich DSL mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten an. Für die kürzere Laufzeit steigt im Gegenzug in der Regel die Grundgebühr an. Das monatlich günstigste Preis-Leistungsverhältnis bieten Verträge mit 24 Monaten Laufzeit.

Rechtliche Hinweise zur Vertragslaufzeit

  • Der Widerruf des DSL- und Internetvertrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich und beendet die Vertragsbindung und damit auch die Mindestlaufzeit.
  • Sofern die DSL-Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen ist, muss Sie Ihr Anbieter auf die automatische Verlängerung von einem Monat hinweisen.
  • Bei Umzug kann die Vertragsbindung entfallen. Das gilt dann, wenn die Leistung an der neuen Anschrift nicht angeboten werden kann.
  • Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, sofern Ihr Anbieter nicht mindestens 90 % der vertraglich vereinbarten Internet-Geschwindigkeit zur Verfügung stellen kann.

DSL ohne Mindestvertragslaufzeit: Monatlich kündbar

Häufiger werden DSL Verträge ohne Mindestlaufzeit. Wenn Sie nicht gekündigt werden, laufen sie unbegrenzt weiter. Im Prinzip verlängern sich diese Kontrakte alle vier Wochen automatisch um 30 Tage. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei einem Monat. Wenn Sie einen solchen Vertrag beispielsweise am 20. eines Monats kündigen, endet er am letzten Tag des Folgemonats. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag zum 1. des Monats kündigen. Auch dann läuft er noch bis zum 30. bzw. 31. des Folgemonats und damit faktisch acht Wochen. DSL Verträge ohne Mindestlaufzeit eignen sich für alle Personen, die sich nicht binden möchten. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Monatspreise durchschnittlich höher sind als bei Verträgen mit festen Laufzeiten.

Laufzeiten der Internetanbieter

  • Telekom – 12 oder 24 Monate Mindestlaufzeit, 12 Monate Laufzeit bei Verlängerung, 1 Monat Kündigungsfrist
  • 1&1 – 1 oder 12 Monate Mindestlaufzeit, 1 oder 12 Monate Laufzeit bei Verlängerung, 1 oder 3 Monate Kündigungsfrist
  • Vodafone – 24 Monate Mindestlaufzeit, 12 Monate Laufzeit bei Verlängerung, 3 Monate Kündigungsfrist
  • o2 – 1 oder 24 Monate Mindestlaufzeit, 1 oder 12 Monate Laufzeit bei Verlängerung, 1 oder 3 Monate Kündigungsfrist