DSL-Hilfe für Ihren Anschluss

Im DSL-Hilfe-Bereich haben wir wichtige Fragen und Antworten zu Ihrem DSL-Anschluss und Internet-Vertrag zusammengestellt. Doch zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren. Ihr bestellter Router kommt per Post und der Techniker erscheint zum vereinbarten Termin. So gibt es grundsätzlich kein Problem, dass sich nicht auf einfachem Wege lösen lässt. Daher hoffen wir, Ihnen mit den folgenden Informationen weiterhelfen zu können. Diese berücksichtigen typische Fragen, die bei Abschluss eines DSL- und Internetvertrages aufkommen.

Hilfe zur Anschluss-Freischaltung

Wann kommt mein Router bzw. mein Receiver?

Die Router und Receiver werden in der Regel eine Woche vor dem geplanten Freischaltermin durch den Internetanbieter versendet, sodass Sie die Hardware rechtzeitig zuhause aufbauen und aktivieren können. Wie einfach die Installation geht, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wie kann ich meinen Internetanschluss aktivieren?

Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Aufbau und der Einrichtung der Hardware haben, finden Sie in der mitgelieferten Aufbauanleitung eine wichtige Hilfestellung. Darüber hinaus gibt es Anleitungsvideos, die Ihnen bei der Installation der nötigen Hardware weiterhelfen können.

Die Aktivierung Ihres Internetanschlusses erfolgt durch den Anbieter. Gegebenenfalls kann es vorkommen, dass trotz Freischaltung kein Internet-Signal bei Ihnen anliegt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an den Internetanbieter. Damit dieser eine Ferndiagnose durchführen kann, ist es wichtig, dass Sie Ihren Router vorher an das Stromnetz anschließen.

Warum bekomme ich keinen Schalttermin für meinen Anschluss?

Grund hierfür sind meistens Baumaßnahmen. Zudem ist es wichtig, dass Sie am örtlichen Versorgungsnetz angeschlossen sind und bzw. oder eine Kabel-Verbindung am Haus anliegen haben. Häufig ist das nicht der Fall, so dass unser Kundenberater nur schauen kann, inwieweit der gewählte Tarif anzupassen ist. Möglich ist beispielsweise der Einsatz eines Funkrouters, um die Zeit bis zum richtigen Anschluss zu überbrücken.

Wir empfehlen Ihnen als Kunden, dass Sie sich bereits vor dem Abschluss eines neues Internet-Vertrages informieren, welche Anschlussmöglichkeiten Sie haben und ob in Ihrem Wohnbereich entsprechende Anschlussdosen für Kabel etc. vorhanden sind. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, dass Ihr Vermieter die erforderlichen Anschlussdosen nachträglich einbauen kann.

Die Telefonportierung ist fehlgeschlagen – Was kann ich tun?

Funktioniert die Portierung Ihrer Telefonnummer nicht, kann dies mehrere Gründe haben. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Kundenberater vergessen hat, den Portierungsauftrag zu übermitteln oder Ihr Vertrag beim bestehenden Anbieter noch gar nicht gekündigt ist. Doch auch hier gibt es eine schnelle DSL Hilfe. Sie können die Portierung nachträglich vornehmen, so dass Ihr Telefonanschluss und Ihre Telefonnummer erhalten bleiben.

Hilfe zum DSL-Vertrag

Warum ist mein Anbieter-Wechsel erst im nächsten Jahr möglich?

Das kann daran liegen, dass Sie bis zu 24 Monate vertraglich an Ihren derzeitigen Internetprovider gebunden sind. Daher ist ein Anbieter-Wechsel erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin möglich.

Ich habe den Vertrag nicht abgeschlossen, was kann ich tun?

Gerade telefonische Vertragsvermittlungen können fehlerhaft sein. Das mag an der eigenen Aussprache oder einfach auch an Missverständnissen bezüglich Preisen und Leistungen liegen. Benötigen Sie beispielsweise nur einen Festnetzanschluss und kein Triple-Play Paket rund um Internet, Telefon und TV haben Sie als Kunde ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Das Widerrufsrecht gilt auch dann, wenn Sie sich für einen anderen Anbieter mit einem besseren Angebot interessieren. Diese Information erhält Ihr aktueller Anbieter intern mitgeteilt, so dass der Internetanschluss nicht einfach abgeschalten wird.

Muss ich meinen Internetanbieter selbst kündigen?

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihren alten Internetanbieter nicht selbst kündigen. So können Sie vermeiden, dass Sie nicht einmal Pech haben und dann ohne Anschluss dastehen. Die Anbieter tauschen sich untereinander über den Schalttermin aus, sodass Sie als Kunde nahtlos versorgt sind. Ist bereits ein Kündigungstermin bekannt, so sollten Sie diesen unbedingt bei Ihrem neuen Provider bekanntgeben.

Warum kann ich meinen Internet-Vertrag nicht kündigen?

Die Kündigung eines Internet-Vertrages ist unter Einhaltung von Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen jederzeit möglich. Wichtig dabei ist, dass Sie mit dem Namen kündigen, mit dem Sie auch den Internet-Vertrag unterzeichnet bzw. abschlossen haben. Ggf. haben Sie Ihren Namen geändert (z. B. durch Heirat) oder sind in der Zwischenzeit umgezogen. Diese Informationen sollten Sie als DSL-Vertragsnehmer unbedingt an Ihren Anbieter weiterleiten, damit Sie Ihren bestehenden Internet-Vertrag ungehindert kündigen können.

Ist der Vertragsnehmer bzw. Vertragsinhaber verstorben, ist es wichtig, dass Sie als Angehörige dem jeweiligen Internetanbieter eine Kopie der Sterbeurkunde zukommen lassen und den neuen Vertragsinhaber angeben. So ist ein Anbieterwechsel einfach und problemlos möglich.

Hilfe bei Internetstörungen und Netzausfall

Was kann ich bei einer Internetstörung tun?

Zum Thema Internet-Störungen haben wir Ihnen einen eigenen Ratgeber zur Verfügung gestellt. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie ein Eigenverschulden für den Netzausfall ausschließen können. Prüfen Sie daher Ihre Kabel- und WLAN-Verbindungen und starten Sie Ihren Router neu, bevor Sie die Störung an Ihren Internetanbieter melden. Ggf. gibt es eine einfache Lösung, um die Störung zu beheben.

Bekomme ich eine Entschädigung bei einem Netzausfall?

Ist Ihre Internetleitung ohne Ihr Verschulden für mehr als zwei Tage beeinträchtigt, haben Sie Anspruch auf eine Ausfallentschädigung. Bei einer Ausfallzeit von 3 bis 4 Tagen erhalten Sie eine Gutschrift von 5 Euro pro Arbeitstag bzw. 10 % des monatlichen Rechnungsbetrages. Beträgt die Ausfallzeit 5 bis 6 Tage stehen Ihnen 10 Euro pro Arbeitstag bzw. 20 % des Rechnungsbetrages zu.